Auftragsverarbeitungsvertrag
gemäß Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Standardvertragsklauseln nach Beschluss der EU-Kommission vom 4. Juni 2021 (2021/915/EU)
Stand: 06. September 2026 · Version 1.2 · Auftragsverarbeiter: Robin Peters · Technovationen, c/o Mediadeck Bürogemeinschaft, Rödingsmarkt 14, 20459 Hamburg
ABSCHNITT I – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Klausel 1 – Zweck und Anwendungsbereich
a) Mit diesen Standardvertragsklauseln (im Folgenden „Klauseln“) soll die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) sichergestellt werden.
b) Die in Anhang I aufgeführten Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter haben diesen Klauseln zugestimmt, um die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 zu gewährleisten.
c) Diese Klauseln gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Anhang I.B.
d) Die Anhänge I bis III sind Bestandteil der Klauseln.
e) Diese Klauseln gelten unbeschadet der Verpflichtungen, denen der Verantwortliche gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegt.
f) Diese Klauseln stellen für sich allein genommen nicht sicher, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit internationalen Datenübermittlungen gemäß Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 erfüllt werden.
Klausel 2 – Unabänderbarkeit der Klauseln
a) Die Parteien verpflichten sich, die Klauseln nicht zu ändern, es sei denn, zur Ergänzung oder Aktualisierung der in den Anhängen angegebenen Informationen.
b) Dies hindert die Parteien nicht daran, die in diesen Klauseln festgelegten Standardvertragsklauseln in einen umfangreicheren Vertrag aufzunehmen und weitere Klauseln oder zusätzliche Garantien hinzuzufügen, sofern diese weder unmittelbar noch mittelbar im Widerspruch zu den Klauseln stehen oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneiden.
Klausel 3 – Auslegung
a) Werden in diesen Klauseln die in der Verordnung (EU) 2016/679 definierten Begriffe verwendet, so haben diese Begriffe dieselbe Bedeutung wie in der betreffenden Verordnung.
b) Diese Klauseln sind im Lichte der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 auszulegen.
c) Diese Klauseln dürfen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die den in der Verordnung (EU) 2016/679 vorgesehenen Rechten und Pflichten zuwiderläuft oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneidet.
Klausel 4 – Vorrang
Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Klauseln und den Bestimmungen damit zusammenhängender Vereinbarungen, die zwischen den Parteien bestehen oder später eingegangen oder geschlossen werden, haben diese Klauseln Vorrang.
Klausel 5 (fakultativ) – Kopplungsklausel
a) Eine Einrichtung, die nicht Partei dieser Klauseln ist, kann diesen Klauseln mit Zustimmung aller Parteien jederzeit als Verantwortlicher oder als Auftragsverarbeiter beitreten, indem sie die Anhänge ausfüllt und Anhang I unterzeichnet.
b) Nach Ausfüllen und Unterzeichnen der unter Buchstabe a genannten Anhänge wird die beitretende Einrichtung als Partei dieser Klauseln behandelt und hat die Rechte und Pflichten eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters entsprechend ihrer Bezeichnung in Anhang I.
c) Für die beitretende Einrichtung gelten für den Zeitraum vor ihrem Beitritt als Partei keine aus diesen Klauseln resultierenden Rechte oder Pflichten.
ABSCHNITT II – PFLICHTEN DER PARTEIEN
Klausel 6 – Beschreibung der Verarbeitung
Die Einzelheiten der Verarbeitungsvorgänge, insbesondere die Kategorien personenbezogener Daten und die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden, sind in Anhang I.B. aufgeführt.
Klausel 7 – Pflichten der Parteien
7.1 Weisungen
a) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder nach dem Recht eines Mitgliedstaats, dem er unterliegt, zur Verarbeitung verpflichtet. In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Der Verantwortliche kann während der gesamten Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten weitere Weisungen erteilen. Diese Weisungen sind stets zu dokumentieren.
b) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass vom Verantwortlichen erteilte Weisungen gegen die Verordnung (EU) 2016/679 oder geltende Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstoßen.
7.2 Zweckbindung
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten nur für den/die in Anhang II genannten spezifischen Zweck(e), sofern er keine weiteren Weisungen des Verantwortlichen erhält.
7.3 Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Daten werden vom Auftragsverarbeiter nur für die in Anhang II angegebene Dauer verarbeitet.
7.4 Sicherheit der Verarbeitung
a) Der Auftragsverarbeiter ergreift mindestens die in Anhang II aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dies umfasst den Schutz der Daten vor einer Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu den Daten führt (im Folgenden „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“).
b) Der Auftragsverarbeiter gewährt seinem Personal nur insoweit Zugang zu den personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, als dies für die Durchführung, Verwaltung und Überwachung des Vertrags unbedingt erforderlich ist. Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der erhaltenen personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
7.5 Sensible Daten
Falls die Verarbeitung personenbezogene Daten betrifft, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, oder die genetische Daten oder biometrische Daten zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Daten über die Gesundheit, das Sexualleben oder die sexuelle Ausrichtung einer Person oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten enthalten (im Folgenden „sensible Daten“), wendet der Auftragsverarbeiter spezielle Beschränkungen und/oder zusätzliche Garantien an.
7.6 Dokumentation und Einhaltung der Klauseln
a) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können.
b) Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise.
c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei.
d) Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt.
e) Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.
7.7 Einsatz von Unterauftragsverarbeitern
a)
GEWÄHLTE OPTION: ALLGEMEINE SCHRIFTLICHE GENEHMIGUNG
Der Auftragsverarbeiter besitzt die allgemeine Genehmigung des Verantwortlichen für die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern, die in einer vereinbarten Liste aufgeführt sind. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen mindestens 14 Tage im Voraus ausdrücklich in schriftlicher Form über alle beabsichtigten Änderungen dieser Liste durch Hinzufügen oder Ersetzen von Unterauftragsverarbeitern und räumt dem Verantwortlichen damit ausreichend Zeit ein, um vor der Beauftragung des/der betreffenden Unterauftragsverarbeiter/s Einwände gegen diese Änderungen erheben zu können. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit dieser sein Widerspruchsrecht ausüben kann.
b) Beauftragt der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen), so muss diese Beauftragung im Wege eines Vertrags erfolgen, der dem Unterauftragsverarbeiter im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auferlegt wie diejenigen, die für den Auftragsverarbeiter gemäß diesen Klauseln gelten.
c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf dessen Verlangen eine Kopie einer solchen Untervergabevereinbarung und etwaiger späterer Änderungen zur Verfügung.
d) Der Auftragsverarbeiter haftet gegenüber dem Verantwortlichen in vollem Umfang dafür, dass der Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß dem mit dem Auftragsverarbeiter geschlossenen Vertrag nachkommt.
e) Der Auftragsverarbeiter vereinbart mit dem Unterauftragsverarbeiter eine Drittbegünstigtenklausel, wonach der Verantwortliche – im Falle, dass der Auftragsverarbeiter faktisch oder rechtlich nicht mehr besteht oder zahlungsunfähig ist – das Recht hat, den Untervergabevertrag zu kündigen und den Unterauftragsverarbeiter anzuweisen, die personenbezogenen Daten zu löschen oder zurückzugeben.
7.8 Internationale Datenübermittlungen
a) Jede Übermittlung von Daten durch den Auftragsverarbeiter an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen oder zur Einhaltung einer speziellen Bestimmung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, und muss mit Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 im Einklang stehen.
b) Der Verantwortliche erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragsverarbeiter und ein beauftragter Unterauftragsverarbeiter die Einhaltung von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 sicherstellen können, indem sie Standardvertragsklauseln verwenden, die von der Kommission gemäß Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 erlassen wurden.
Klausel 8 – Unterstützung des Verantwortlichen
a) Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich über jeden Antrag, den er von der betroffenen Person erhalten hat. Er beantwortet den Antrag nicht selbst, es sei denn, er wurde vom Verantwortlichen dazu ermächtigt.
b) Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflicht, Anträge betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte zu beantworten.
c) Abgesehen von der Pflicht gemäß Klausel 8 Buchstabe b unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen zudem bei der Einhaltung der folgenden Pflichten:
1) Pflicht zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, wenn eine Form der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat;
2) Pflicht zur Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde(n) vor der Verarbeitung, wenn aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte;
3) Pflicht zur Gewährleistung, dass die personenbezogenen Daten sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sind;
4) Verpflichtungen gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679.
d) Die Parteien legen in Anhang II die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Unterstützung des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter bei der Anwendung dieser Klausel sowie den Anwendungsbereich und den Umfang der erforderlichen Unterstützung fest.
Klausel 9 – Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten arbeitet der Auftragsverarbeiter mit dem Verantwortlichen zusammen und unterstützt ihn entsprechend, damit der Verantwortliche seinen Verpflichtungen gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 nachkommen kann.
9.1 Verletzung des Schutzes der vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen wie folgt:
a) bei der unverzüglichen Meldung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n), sofern relevant;
b) bei der Einholung der folgenden Informationen, die gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 in der Meldung des Verantwortlichen anzugeben sind:
1) die Art der personenbezogenen Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen;
2) die wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;
3) die vom Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung.
c) bei der Einhaltung der Pflicht gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/679, die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu benachrichtigen, wenn diese Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko zur Folge hat.
9.2 Verletzung des Schutzes der vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten meldet der Auftragsverarbeiter diese dem Verantwortlichen unverzüglich, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde. Diese Meldung muss zumindest folgende Informationen enthalten:
a) eine Beschreibung der Art der Verletzung (möglichst unter Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und der ungefähren Zahl der betroffenen Datensätze);
b) Kontaktdaten einer Anlaufstelle, bei der weitere Informationen über die Verletzung eingeholt werden können;
c) die voraussichtlichen Folgen und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung.
Die Parteien legen in Anhang II alle sonstigen Angaben fest, die der Auftragsverarbeiter zur Verfügung zu stellen hat, um den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflichten gemäß Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 zu unterstützen.
ABSCHNITT III – SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Klausel 10 – Verstöße gegen die Klauseln und Beendigung des Vertrags
a) Falls der Auftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß diesen Klauseln nicht nachkommt, kann der Verantwortliche den Auftragsverarbeiter anweisen, die Verarbeitung personenbezogener Daten auszusetzen, bis er diese Klauseln einhält oder der Vertrag beendet ist. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage ist, diese Klauseln einzuhalten.
b) Der Verantwortliche ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn:
1) der Verantwortliche die Verarbeitung ausgesetzt hat und die Einhaltung dieser Klauseln nicht innerhalb eines Monats nach der Aussetzung wiederhergestellt wurde;
2) der Auftragsverarbeiter in erheblichem Umfang oder fortdauernd gegen diese Klauseln verstößt;
3) der Auftragsverarbeiter einer bindenden Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder der zuständigen Aufsichtsbehörde(n) nicht nachkommt.
c) Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn der Verantwortliche auf der Erfüllung seiner Anweisungen besteht, nachdem er vom Auftragsverarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass seine Anweisungen gegen geltende rechtliche Anforderungen gemäß Klausel 7.1 Buchstabe b verstoßen.
d) Nach Beendigung des Vertrags löscht der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten und bescheinigt dem Verantwortlichen, dass dies erfolgt ist, oder er gibt alle personenbezogenen Daten an den Verantwortlichen zurück und löscht bestehende Kopien, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht.
ANHANG I.A
Angaben zu den Parteien
Auftragsverarbeiter
Name: Robin Peters Technovationen
Inhaber: Robin Peters
Anschrift: c/o Mediadeck Bürogemeinschaft, Rödingsmarkt 14, 20459 Hamburg
Rechtsform: Einzelunternehmen / Freiberufler
Rolle: Auftragsverarbeiter im Sinne dieser Klauseln
Datenschutzbeauftragter: Nicht bestellt (gesetzliche Bestellpflicht nicht erfüllt)
Verantwortlicher (Kunde)
Der Verantwortliche ist die im zugehörigen Werkvertrag als Auftraggeber benannte Partei. Name, Anschrift und Kontaktdaten des Verantwortlichen ergeben sich aus dem Werkvertrag, mit dessen Unterzeichnung dieser AVV akzeptiert wird.
Rolle: Verantwortlicher im Sinne dieser Klauseln
ANHANG I.B
Beschreibung der Verarbeitung
Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Erbringung von Fördermittelberatungsleistungen durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen. Dies umfasst insbesondere die Recherche, Beantragung, Abwicklung und Nachbereitung von Fördermitteln.
Art der Verarbeitung
Erhebung, Erfassung, Speicherung, Verwendung, Übermittlung, Bereitstellung und Löschung personenbezogener Daten im Rahmen der Fördermittelberatung.
Kategorien personenbezogener Daten
Die im Rahmen der Auftragsverarbeitung verarbeiteten Datenkategorien sind in Anlage 3 des zugehörigen Werkvertrags („Vereinbarungen zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten“) beschrieben. Diese Anlage ist Bestandteil des Werkvertrags und gilt ergänzend zu diesem AVV.
Kategorien betroffener Personen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verantwortlichen sowie sonstige Personen, deren Daten im Rahmen der Fördermittelbeantragung verarbeitet werden (z. B. Geschäftsführer, Projektverantwortliche).
Dauer der Verarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt für die Laufzeit des Werkvertrags. Nach Beendigung des Werkvertrags werden die personenbezogenen Daten gemäß den Regelungen in Klausel 10 Buchstabe d gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Drittländerübermittlungen
Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer außerhalb der EU/des EWR erfolgt ausschließlich durch beauftragte Unterauftragsverarbeiter (siehe Anhang III) auf Grundlage geeigneter Garantien gemäß Art. 46 DSGVO (EU-Standardvertragsklauseln). Der Auftragsverarbeiter selbst übermittelt keine personenbezogenen Daten eigenständig in Drittländer.
ANHANG I.C
Zuständige Aufsichtsbehörde
Name: Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI)
Anschrift: Ludwig-Erhard-Str. 22, 20459 Hamburg
Website: datenschutz-hamburg.de
Maßgeblich ist der Sitz des Auftragsverarbeiters im Sinne von Art. 55 Abs. 1 DSGVO.
ANHANG II
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Der Auftragsverarbeiter trifft die folgenden Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten:
1. Zutrittskontrolle
- Büro- und Arbeitsgeräte sind gegen unbefugten Zugang durch organisatorische Maßnahmen gesichert.
2. Zugangskontrolle
- Alle Arbeitsgeräte sind mit individuellem Passwort- bzw. PIN-Schutz gesichert.
- Festplattenverschlüsselung ist auf allen Arbeitsgeräten aktiviert (BitLocker / FileVault).
- Jeder Mitarbeiter und jeder beauftragte freie Mitarbeiter verfügt über ein eigenes Benutzerkonto; gemeinsam genutzte Zugangsdaten werden nicht verwendet.
- Einsatz eines Antivirenprogramms / Endpoint-Security-Lösung auf allen Arbeitsgeräten.
3. Zugriffskontrolle
- Datenzugriff ist auf Mitarbeiter und beauftragte freie Mitarbeiter beschränkt, die die Daten für ihre Aufgabe benötigen (Need-to-know-Prinzip).
- Alle Mitarbeiter und beauftragten freien Mitarbeiter sind auf Vertraulichkeit und Datenschutz verpflichtet und wurden entsprechend unterwiesen.
4. Weitergabekontrolle
- E-Mail-Kommunikation erfolgt ausschließlich über Dienste mit Transportverschlüsselung (TLS/SSL).
- Als E-Mail- und Bürodienste werden Microsoft 365 und Google Workspace eingesetzt, jeweils mit entsprechenden Datenschutzvereinbarungen der Anbieter.
5. Verfügbarkeitskontrolle
- Regelmäßige Datensicherungen (Backups) werden durchgeführt.
- Backup-Datenträger werden extern aufbewahrt (externe Festplatte / NAS), um bei Geräteverlust eine Wiederherstellung zu ermöglichen.
6. Trennungskontrolle
- Daten verschiedener Auftraggeber werden organisatorisch getrennt gespeichert und verwaltet.
ANHANG III
Verzeichnis genehmigter Unterauftragsverarbeiter
Der Auftragsverarbeiter setzt die folgenden Unterauftragsverarbeiter ein, die im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten haben können:
1 – Microsoft Ireland Operations Limited
Dienst: Microsoft 365 (Word, Excel)
Sitz: One Microsoft Place, South County Business Park, Leopardstown, Dublin 18, Irland
Zweck: Erstellung, Bearbeitung und Speicherung von Dokumenten (z. B. Förderanträge, Projektunterlagen) im Rahmen der Fördermittelberatung. Dokumentenverarbeitung und Büroanwendungen.
Datenschutzvereinbarung: www.microsoft.com/de-de/licensing/product-licensing/products
2 – Google Ireland Limited
Dienst: Google Workspace (Gmail, Meet, Google Drive, Google Docs)
Sitz: Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Zweck: E-Mail-Kommunikation mit dem Kunden und Unterauftragnehmern. Erstellung, Bearbeitung und Speicherung von Dokumenten (z. B. Förderanträge, Projektunterlagen) im Rahmen der Fördermittelberatung. Dokumentenverarbeitung und Büroanwendungen.
Datenschutzvereinbarung: workspace.google.com/intl/de/terms/dpa_terms.html
3 – Demodesk GmbH
Dienst: Demodesk (Videocall-Plattform inkl. KI-gestützter Transkription, Gesprächszusammenfassung und Gesprächsanalyse)
Sitz: Brienner Straße 45 a–d, 80333 München, Deutschland
Zweck: Durchführung von Kundengesprächen, Transkription und automatisierte Zusammenfassung der besprochenen Projektinhalte mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz
Datenschutzvereinbarung: demodesk.com/de/rechtliches/datenschutzerklaerung-plattform
4 – Tresorit AG
Dienst: Tresorit (verschlüsselter Cloud-Speicher)
Sitz: Minervastrasse 3, 8032 Zürich, Schweiz (EU-Vertretung: Tresorit Kft., Budapest, Ungarn)
Zweck: Sichere Speicherung und Ablage von Kundenunterlagen im Rahmen der Fördermittelberatung
Datenschutzvereinbarung: tresorit.com/de/gdpr
5 – Aktura Technology Pty Ltd (Content Snare)
Dienst: Content Snare (Tool zur strukturierten Einholung von Projektunterlagen vom Kunden)
Sitz: Queensland, Australien
Zweck: Einholung und Sammlung von Projektunterlagen direkt vom Kunden im Rahmen der Fördermittelberatung
Datenschutzvereinbarung: contentsnare.com/privacy
6 – Asana, Inc.
Dienst: Asana (Projektmanagement nach Vertragsschluss)
Sitz: 1550 Bryant Street, 2nd Floor, San Francisco, CA 94103, USA
Zweck: Verwaltung und Nachverfolgung des Fördermittelprojekts nach Vertragsschluss (z. B. Fristen, Bewilligungsstatus, projektbezogene Unterlagen)
Datenschutzvereinbarung: asana.com/de/terms/data-processing
7 – WhatsApp Ireland Limited
Dienst: WhatsApp Business (Empfang von Kundenanfragen)
Sitz: 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland
Zweck: Empfang und Sichtung eingehender Kundennachrichten zum laufenden Projekt; inhaltliche Beantwortung erfolgt ausschließlich per E-Mail
Datenschutzvereinbarung: www.whatsapp.com/legal/business-data-processing-terms
8 – Florian Rosenkranz
Dienst: Fachliche Zuarbeit im Rahmen der Fördermittelberatung (freiberufliche Unterauftragsverarbeitung)
Sitz: Asbrook 30, 21509 Glinde, Deutschland
Zweck: Konzeptionelle und kaufmännische Zuarbeit bei der Erstellung, Betreuung und administrativen Abwicklung von Förderanträgen, insbesondere Erstellung von Markteinführungskonzepten und Unternehmenssteckbriefen, Ausfüllen von Antragsformularen, Erstellung von Zwischenberichten, Verwendungsnachweisen und Controlling-Unterlagen sowie Aufbereitung von Besprechungsergebnissen.
Datenschutzvereinbarung: Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Unterauftrag gemäß Art. 28 Abs. 4 DSGVO; eine Kopie wird dem Verantwortlichen auf Verlangen zur Verfügung gestellt.
Der Verantwortliche erteilt hiermit seine allgemeine Genehmigung für den Einsatz der vorstehend genannten Unterauftragsverarbeiter. Änderungen im Verzeichnis werden dem Verantwortlichen durch Aktualisierung dieses AVV auf der Website des Auftragsverarbeiters mitgeteilt. Der Verantwortliche hat das Recht, Änderungen innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe zu widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Änderung mit Fristablauf als genehmigt.
Hinweis zur Geltung dieses AVV
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag einschließlich aller Anhänge ist Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Werkvertrags. Mit Unterzeichnung des Werkvertrags, der einen ausdrücklichen Verweis auf diesen AVV und die URL enthält, unter der dieser AVV abrufbar ist, erklärt der Verantwortliche sein Einverständnis mit dem Inhalt dieses AVV in der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung geltenden Fassung. Änderungen des Verzeichnisses der Unterauftragsverarbeiter (Anhang III) erfolgen abweichend hiervon nach dem dort geregelten Verfahren und gelten auch für bereits geschlossene Verträge.
Stand / Version: 06. September 2026 – Version 1.2
Auftragsverarbeiter: Robin Peters Technovationen, c/o Mediadeck Bürogemeinschaft, Rödingsmarkt 14, 20459 Hamburg
