Forschungszulage:
Bis zu 4,2 Mio. € Förderung
Die steuerliche Forschungszulage (FZulG) fördert Ihre FuE-Personalkosten mit bis zu 35 %. Unabhängig von der Gewinnsituation. Auch ohne Gewinn. Wir erstellen den kompletten Antrag auf unser Risiko. Ohne Genehmigung zahlen Sie nichts.
Ihre Vorteile
Was bringt Ihnen die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Forschungsförderung auf Basis des Forschungszulagengesetzes (FZulG). Sie wird direkt mit Ihrer Einkommen- oder Körperschaftsteuer verrechnet. Übersteigt die Zulage Ihre Steuerlast, wird der Differenzbetrag bar ausgezahlt.
Drei Punkte machen die Forschungszulage besonders interessant:
Jedes Jahr, in dem Ihre Entwickler an förderfähigen Vorhaben arbeiten.
Zielgruppe
Für wen ist die Forschungszulage geeignet?
Alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland. Es gibt keine Beschränkung nach Größe, Branche oder Rechtsform.
Auch Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum mit deutscher Steuerpflicht sind antragsberechtigt. Mit der Forschungszulage stärkt die Bundesregierung den Innovationsstandort Deutschland und stellt Fördermittel für Unternehmen jeder Form zur Verfügung.
Die Voraussetzung: Ihr Unternehmen führt eigene Forschungsaktivitäten durch oder beauftragt Dritte mit Auftragsforschung. Das Entwicklungsvorhaben muss in eine der drei Kategorien fallen:
Unser Prozess
Antrag auf Forschungszulage: So läuft die Zusammenarbeit mit Technovationen
Förderpotenzial prüfen
In der kostenlosen Erstberatung analysieren wir Ihre laufenden und abgeschlossenen Entwicklungsprojekte. Wir berechnen Ihr konkretes Förderpotenzial und prüfen, ob eine Kombination mit der ZIM-Förderung sinnvoll ist.
Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft, ob Ihr Vorhaben als begünstigtes FuE-Vorhaben gilt. Wir erstellen die technische Projektbeschreibung für Sie. Das ist der entscheidende Schritt: Die Beschreibung muss technische Neuheit, technische Ungewissheit und systematisches Vorgehen überzeugend darstellen.
Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt über das ELSTER-Portal
Mit der BSFZ-Bescheinigung stellt Ihr Steuerberater den Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt. Die Beantragung erfolgt digital über das ELSTER-Portal (Online-Portal der Finanzverwaltung) mit dem offiziellen Antragsformular zur Gewährung der Forschungszulage nach dem Gesetz (FZulG). Die Forschungszulage wird dann mit Ihrer nächsten Steuerfestsetzung verrechnet oder bei Verlusten bar ausgezahlt.
Fördermittel erhalten
Die Forschungszulage wird mit Ihrer Steuer verrechnet oder bar ausgezahlt. Für Folgejahre wiederholen wir den Prozess, solange Ihre FuE-Vorhaben laufen.
BSFZ-Antrag klingt komplex?
Wir übernehmen die technische Projektbeschreibung und die Kommunikation mit der Bescheinigungsstelle. Sie liefern die Eckdaten, wir kümmern uns um den Rest.

Förderkonditionen
Auszug der Förderkonditionen im Überblick
Stand 2026
Fördersatz (Standard)
25% der förderfähigen Aufwendungen
Fördersatz KMU
35% (unter 250 Mitarbeiter)
Max. Bemessungsgrundlage
12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr
Max. Forschungszulage (KMU)
4,2 Mio. € pro Jahr
Gemeinkostenpauschale (neu)
+ 20% auf Personalkosten
Eigenleistungen
100 € pro Arbeitsstunde (max. 40 Std./Woche)
Auftragsforschung
70 % des Rechnungsbetrags anrechenbar
Die Bemessungsgrundlage von 12 Mio. € gilt pro Unternehmensverbund. Verbundene Unternehmen teilen sich diesen Höchstbetrag.
Aktuell
Neuerungen ab 2026
Im Rahmen des „Wachstumsbooster”-Programms hat die Bundesregierung die steuerliche Forschungsförderung zum 1. Januar 2026 deutlich ausgeweitet.
Bemessungsgrundlage erhöht
Von 10 Mio. € auf 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr.
20 % Gemeinkostenpauschale
Auf Personal- und Eigenleistungskosten, ohne Einzelnachweise. Gilt für Vorhaben mit Beginn ab Januar 2026.
Eigenleistungen aufgewertet
Der förderfähige Stundensatz steigt auf 100 € pro Arbeitsstunde. Besonders attraktiv für Gründer und Gesellschafter.
Max. Zulage für KMU
Steigt auf bis zu 4,2 Mio. € pro Jahr bei voller Ausschöpfung der Bemessungsgrundlage.
Diese Änderungen gelten für förderfähige Aufwendungen, die nach dem 31. Dezember 2025 entstehen. Für rückwirkende Anträge gelten die jeweiligen Regelungen des betreffenden Wirtschaftsjahres.
HÄUFIGE FRAGEN
Alles, was Sie wissen müssen
01
Was genau ist die Forschungszulage – und was habe ich davon?
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten von Unternehmen in Deutschland, geregelt im Forschungszulagengesetz (FZulG) und in Kraft seit dem 1. Januar 2020. Sie wird als steuerfreie Gutschrift mit Ihrer Steuerschuld verrechnet oder ausgezahlt, auch in Verlustjahren.
02
ZIM oder Forschungszulage – was lohnt sich für mich mehr?
ZIM ist ein Zuschuss, der vor Projektbeginn beantragt werden muss und während der Laufzeit vierteljährlich ausgezahlt wird. Die Forschungszulage funktioniert über das Steuerrecht, lässt sich auch für bereits laufende oder abgeschlossene Vorhaben rückwirkend geltend machen und wird erst nach der Steuerfestsetzung ausgezahlt. Beide Instrumente sollen den Innovationsstandort Deutschland stärken, durch eine Förderung der Kosten für Forschung und Entwicklung. Unter gewissen Umständen lassen sie sich kombinieren. Dieselben Aufwendungen dürfen jedoch nicht doppelt gefördert werden.
03
Welche meiner Kosten kann ich tatsächlich geltend machen?
Vor allem die Bruttolöhne Ihrer in FuE tätigen Mitarbeiter. Ebenfalls 70 % des Entgelts bei Auftragsforschung sowie seit 2026 eine pauschale Gemeinkostenförderung von 20 % auf die übrigen förderfähigen Aufwendungen.
04
Wie viel kann ich pro Jahr zurückbekommen?
Der Fördersatz beträgt 25 %, für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 35 %. Die jährliche Bemessungsgrundlage liegt bei bis zu 12 Mio. € pro Unternehmensverbund. Daraus ergibt sich eine maximale Förderung von bis zu 4,2 Mio. € pro Jahr für KMU und bis zu 3,0 Mio. € für größere Unternehmen. Diese Maximalsummen sind allerdings eher theoretisch. Entscheidend sind die Höhe der förderfähigen Kosten, die Ihrem Unternehmen entstanden sind.
05
Bin ich überhaupt antragsberechtigt?
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von Branche, Größe und Rechtsform sind antragsberechtigt, solange sie die Voraussetzungen für FuE erfüllen. Auch Unternehmen ohne Gewinn können profitieren, da die Zulage in diesem Fall ausgezahlt wird.
06
Kann ich auch für bereits laufende oder vergangene Projekte noch Geld bekommen?
Ja. Vorhaben, die nach dem 2. Januar 2020 begonnen wurden, lassen sich rückwirkend geltend machen, solange die jeweiligen Steuerbescheide noch nicht verjährt sind.
07
Wie kompliziert ist der Antrag wirklich?
Der Antragsprozess ist 2-stufig. Zuerst beantragen Sie mit unserer Unterstützung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) die inhaltliche Prüfung Ihres Vorhabens. Liegt die Bescheinigung vor, stellen Sie den Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage bei Ihrem Finanzamt, das die Zulage mit Ihrer Steuer verrechnet oder auszahlt.
08
Wie werden Sie bei der Forschungszulage vergütet?
Wir arbeiten immer rein erfolgsabhängig. Wird Ihr BSFZ-Antrag aus technischen oder kaufmännischen Gründen endgültig abgelehnt, erhalten wir kein Honorar. Ohne BSFZ-Bescheinigung fließt kein Honorar.
09
Wann habe ich das Geld tatsächlich auf dem Konto?
Erst nachdem das Finanzamt die Forschungszulage festgesetzt hat. Die FuE-Kosten müssen Sie also vorfinanzieren, was häufig mehr als ein Jahr in Anspruch nimmt. Anders als beim ZIM, das vierteljährlich ausgezahlt wird, sollten Sie für die Forschungszulage genügend Liquidität einplanen.
Jetzt Forschungszulage für Ihr Unternehmen prüfen lassen
In der kostenlosen Erstberatung berechnen wir Ihr Förderpotenzial und klären, ob sich eine Beantragung für Sie lohnt. Auch für bereits laufende oder abgeschlossene Forschungsprojekte.

